Royal Valet Parkplatz

Alfred-Herrhausen-Allee 10A, 65760 Eschborn, Niemcy

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Allgemein

Royal Valet Parking 

Perfekt gelegenes Parken am Flughafen Frankfurt Rhein-Main

🔐 Sicherheit

Dank unserer Nähe zum Frankfurter Flughafen können wir Ihnen einen schnellen und effizienten Service bieten, bei dem Ihr Auto während Ihrer Reise sicher in unserem überdachten, überwachten und beleuchteten Parkhaus abgestellt wird.

🚐 Transfer

Wenn Sie den Parkservice nutzen, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht selbst parken. Sie kommen am Abflugterminal an und übergeben Ihr Fahrzeug an einen Fahrer, der es für Sie einparkt. Ein Transferservice zum Flughafen ist in diesem Fall nicht notwendig, denn beim Valet Parking kommen Sie direkt am Abflugterminal an. Nachdem Sie Ihr Auto dem Parkwächter übergeben haben, können Sie direkt zu Ihrem Flug gehen, ohne einen zusätzlichen Transport vom Parkplatz zum Flughafen in Anspruch nehmen zu müssen. Das ist bequem und spart Ihnen Zeit.

Mapa świata Details zur Reise

Wir bieten Ihnen eine problemlose Anreise. Wir holen Ihr Fahrzeug direkt am Terminal 1 (Eingang B6) oder Terminal 2 (Eingang E8) des Frankfurter Flughafens ab und stellen es sicher in unserem Parkhaus ab.

Am Tag Ihrer Abreise 

Begeben Sie sich direkt zum Flughafen Frankfurt. Bitte melden Sie sich ca. 30 Minuten vor Ihrer Ankunft telefonisch beim Parkhausbetreuer unter +49 163 20 69 789, um Ihre Ankunftszeit zu bestätigen. Vor Ort erwartet Sie ein Mitarbeiter, der Ihr Fahrzeug anhand der bei der Buchung angegebenen Kennzeichen und Beschreibung erkennt. Gemeinsam inspizieren Sie das Fahrzeug auf eventuelle Vorschäden, und der Mitarbeiter bringt das Auto sicher zum Parkplatz zurück.

Am Tag Ihrer Rückgabe

Rufen Sie uns nach der Landung (bitte erst bei der Gepäckausgabe!) und nach Erhalt Ihres Gepäcks erneut an. Ein Fahrer wird Ihren Wagen sofort und ohne Verzögerung zum Flughafen fahren. 

Die Buchung von Royal Valet Parking Frankfurt über Parklot spart Ihnen Zeit und garantiert Ihnen einen Platz.

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Rechtliche Hinweise

Im Rahmen der Verpflichtung gemäß Art. 12a Abs. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (Gesetzblatt von 2020, Pos. 287) informiert der Dienstleister hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienstvertrag für Parkdienstleistungen zwischen dem Dienstleister und den Eigentümern der Parkplätze, die ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass alle auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.

Die Aufgabe des Dienstleisters ist:

  1. Das Platzieren von Angeboten für Parkdienstleistungen auf der Website in der vom Parkplatzbesitzer oder den für die Zusammenarbeit Verantwortlichen übermittelten Formulierung, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat keinen Einfluss auf die Höhe der genannten Preise, ändert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.

  1. Bereitstellung von Informationen per E-Mail an Reisende über die Hauptmerkmale des Dienstes:

  • Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten für die Parkplatzverwaltung;

  • Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere die Dauer;

  • alle Annehmlichkeiten, die vom Parkplatz angeboten werden;

  • Informationen zu Sprachvoraussetzungen, falls die Nutzung bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von erfolgreicher mündlicher Kommunikation abhängt;

  • Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdiensten für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie, auf Wunsch des Reisenden, genaue Angaben zur Anpassung an seine Bedürfnisse.

  1. Veröffentlichung von Informationen auf der Website über:

  • den Preis der Parkdienstleistung und die Zahlungsmethode;

  • die Art der zusätzlichen Kosten, die dem Nutzer entstehen können;

  • das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb des vom Website-Regelwerk vorgesehenen Zeitraums vor Beginn der Dienstleistung zu kündigen;

  • Handelsname, Adresse, Wegbeschreibung und Öffnungszeiten des Parkplatzes.

  1. Reservierung und Kauf der Parkdienstleistung sowie zusätzlicher vom Parkplatz angebotener Dienste ermöglichen.

  1. Kauf einer vom externen Partner, der keinen Vertrag mit dem Parkplatz hat – Inter Partner Assistance S.A., angebotenen Versicherung für die Parkdienstleistung.

  1. Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die über E-Mail Kontakt mit der Website aufgenommen haben.

  1. Abwicklung der durch den Nutzer abgeschlossenen Verträge, insbesondere die Übermittlung von Informationen über Reservierungen vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft, falls der Nutzer eine solche Versicherung erworben hat.

  1. Ermöglichung des Nutzers, Änderungen an der Reservierung innerhalb der vom Reglement vorgesehenen Zeit vorzunehmen, sowie die Weitergabe aller sonstigen Informationen, die die Durchführung des Parkdienstes beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Parkdienstleistung.

  1. Bearbeitung von Reklamationen im Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere im Verkaufsprozess – Korrektheit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Serviceangebot verfügbaren Dienstleistungen sowie der After-Sales-Betreuung.

Die Aufgabe des Parkplatzes ist:

  • die Übermittlung von Parkplatzangeboten an den Dienstleister, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, insbesondere Parken auf dem Parkplatz sowie die Preise für zusätzliche Dienstleistungen, die der Nutzer in Anspruch nimmt;

  • die Bereitstellung von Daten und Informationen an den Dienstleister, die für die Erbringung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;

  • die Bereitstellung von Präsentationen mit Fotos des Parkplatzes und Transferfahrzeugen in den Angeboten, die an den Dienstleister geliefert werden;

  • ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;

  • Bearbeitung von Reklamationen, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.

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